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Richtigstellung:

Aus dem hier kritisierten Artikel des Magazins „Spiegel“ wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass ein Aufkleber mit der Forderung „Merkel muss weg“ an meinem Privatfahrzeug Auslöser eines Verwaltungsrechtsstreits zwischen mir und meinem Arbeitgeber, dem Bundeskriminalamt, wurde. Gegen ein Disziplinarbescheid des Bundeskriminalamts wurde Rechtsmittel eingelegt. Das BKA verlor die Auseinandersetzung mit Urteil vom 22.11.2021.
Zu einer andauernden verwaltungsrechtlichen Streitsache äußere ich mich aus rechtlichen Gründen nicht.
Am 2. März 2021 rief ich einen Journalisten vom Spiegel auf schriftliche Anfrage zurück. Zunächst gab er vor, an meiner Bundestagspetition aus dem Jahr 2019 gegen die Benachteiligung von Autochthonen im BKA interessiert zu sein. Er gab an, von dieser durch das BKA informiert worden zu sein. Zeitnah wechselte er jedoch das Thema und kam auf eine Veranstaltung in Wien zu sprechen an der auch Extremisten teilgenommen hätten.
Gemeint war das Gedenken an den polnischen Entsatz der Stadt Wien im Jahr 1683. Ursprung des Gedenkens ist ein von Papst Johannes Paul II eingeweihter Grundstein für ein bisher nie in Auftrag gegebenes Sobieski-Denkmal. An dem am 12. September 2020 stattgefundenen Gedenken hielt der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron per Videoübertragung eine Grußbotschaft. Der ehemalige slowakische Ministerpräsident Ján Carnogurský war vor Ort und für seine Sicherheit war die in der Slowakei für staatliche Aufgaben eingesetzte Bürgerwehr „Slovenski Branci“ zuständig. Der ehemalige V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Irfan Peci, hielt eine Rede. Organisiert wurde das Gedenken von dem Verein „Kahlenberg Allianz 1683“. Dieser wird gestützt vom FPÖ-nahen „Wiener Akademikerbund“, dem abtreibungskritischen Verein „Pro Vita“ und dem Verein Okzident. Ich war mit meiner Frau und unserer jüngsten Tochter ebenfalls vor Ort. Selbstverständlich ergibt sich aus der Wahrnehmung des Versammlungsrechts bei friedlichen Veranstaltungen auch für Polizeibeamte nicht der geringste Anlass eine Verletzung der Dienstpflichten anzunehmen.
Der am 10 April 2021 erschienene Artikel im Spiegel erhielt falsche Zitate und suggerierte eine xenophobe Einstellung, um im letzten Satz auf meine ausländische Familie zu verweisen. Diese Form des paternalistischen Journalismus zieht sich durch die linksradiaklen Medien. Michael Bonvalot, einer der Autoren,  wurde seine falsche Berichterstattung in einem anderen Fall mit 60 Tagessätzen und einer Verurteilung wegen Übler Nachrede quittiert. Unterstellungen der Atifa griff der Tagesspiegel als Verfechter niedrigster journalistischer Sorgfalt auf und legte mir aufgrund von Kontaktschuld, teilweise frei erfunden, sogar Terroranschläge nahe. Die Meldung wurde in allen gängigen Nachrichtenformaten repliziert.

Kurz vor und nach erscheinen des Artikels im Spiegel wurde ich vom Präsidenten des BKA, Holger Münch, aufgrund zweier Sachverhalte angezeigt. Die mit umfassenden Anlagen aufwändig mit entsprechenden Zeitungsartikeln verbrämten Anzeigen wurden über mehrere Jahre aufrechterhalten. Im Jahr 2023 und 2024 wurden beide Strafverfahren eingestellt. Die Juristen des Bundeskriminalamtes hatten sich bei der Beratung des Präsidenten offensichtlich geirrt.

Falsche Behauptungen:

Meine Behauptung im Video meines Vortrages lautet: „Man kann sich nicht in zwei Kulturen gleich gut zu Hause fühlen“

Diese Aussage wird im Artikel des Spiegels falsch zitiert. Dadurch wird suggeriert, dass ich kein Verständnis für wechselnde oder parallele Kulturidentitäten hätte. Ich selbst fühle mich in mehreren Ländern zu Hause. Meine Kinder und meine Frau sind ebenso in mehreren Ländern zu Hause. Es ist so abwegig wie faktenwidrig meine Aussage so zu verfälschen, dass daraus der Eindruck entsteht, ich würde einen Wechsel der Heimatkultur grundsätzlich ablehnen. Die Spiegelautoren lassen hier jegliche Professionalität missen und scheinen im Auftrag zu handeln.